Das OLG Düsseldorf hat angekündigt, dass es die ab dem 01.07.2007 gültige Düseldorfer Tabelle am 20.06.2007 im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgeben will. Ab dem Nachmittag des 20.06.2007 soll die Tabelle dann auch im Internet veröffentlicht werden.
Wir haben auf der Grundlage der ab dem 01.07.2007 geltenden Regelbetragsverordnung eine voraussichtliche Fassung der Düsseldorfer Tabelle 2007 veröffentlicht. Die Regelbetragsverordnung weist im Verhältnis zu der alten Regelbetragsverordnung geringere Beträge aus, so dass aller Voraussicht nach auch die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle je nach Alters- und Einkommensgruppe zwischen 2,- und 6,- Euro niedriger ausfallen werden.
Spannend ist die Frage, ob mit der Düsseldorfer Tabelle 2007 eine Anpassung der Selbstbehaltssätze für die Unterhaltsschuldner erfolgt. Sollte dies der Fall sein, wäre insbesondere in sogenannten Mangelfällen eine Abänderung bestehender Unterhaltspflichten zu prüfen.
Verfasst von Jochem Schausten