Auch bei der Unterhaltsreform sind hoffentlich aller guten Dinge drei: Nachdem das neue Unterhaltsrecht zuerst zum 01.04.2007 und dann zum 01.07.2007 in Kraft treten sollte, scheint sich nun der 01.01.2008 als neues Datum abzuzeichnen. Die Koalitionsfraktionen haben sich sowohl über die Angleichung der Unterhaltsansprüche verheirateter und nicht verheirateter Elternteile als auch über die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten geeinigt.
Die zuletzt noch umstrittene Frage, inwiefern der Unterhaltsanspruch wegen der Betreuung von Kindern durch einen verheirateten Elternteil dem Unterhaltsanspruch eines nicht-ehelichen Elternteils angepasst werden soll, ist nun auch entschieden. Alle Kinder betreuenden Elternteile haben jetzt Anspruch auf Betreuungsunterhalt für mindestens drei Jahre ab Geburt des Kindes, gegebenenfalls auch darüber hinaus, wenn dies der Billigkeit entspricht.
Außerdem stehen alle Kinder betreuenden Elternteile jetzt im gleichen Unterhaltsrang.
Unterhaltsreform 2008
Kostenlose Vorträge zu den Konsequenzen der Unterhaltsreform
Verfasst von Jochem Schausten