Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts verkündet

28.12.2007

Am heutigen Tag wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts verkündet – damit kann die Unterhaltsreform 2008 nun endgültig zum 01.01.2008 in Kraft treten.

Da die Verkündung des Gesetzes sich lange hingezogen hatte, waren zuletzt schon Zweifel aufgekommen, ob der Bundespräsident vielleicht Bedenken gegen die Unterhaltsreform haben könnte. Diese Zweifel sind nun endgültig beseitigt.

Damit werden sich ab dem 01.01.2008 wesentliche Dinge im Unterhaltsrecht ändern

  • Kindesunterhalt hat Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen
  • Die Eigenverantwortung der geschiedenen Ehegatten wird deutlich gestärkt
  • Mehr Möglichkeiten der Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts
  • Früherer Beginn der Erwerbsobliegenheit für kinderbetreuende Elternteile

Dies sind nur die wesentlichen Änderungen. Mehr Informationen finden Sie hier: Unterhaltsreform 2008


Düsseldorfer Tabelle 2008

11.12.2007

Die ab dem 01.01.2008 gültige Düsseldorfer Tabelle 2008 ist bekannt geworden. Die neue Unterhaltstabelle hat statt 13 jetzt nur 10 Gehaltsgruppen. Besonders in der ersten Altersgruppe von 0 bis 5 Jahren und dort in den höheren Gehaltsgruppen führt die Änderung der Düsseldorfer Tabelle zu teils erheblichen Erhöhungen des Kindesunterhalts von mehr als 40,00 Euro je Monat.

Auf Grund der neuen Struktur der Gehaltsgruppen kann es aber auch in Einzelfällen zu geringeren Unterhaltsverpflichtungen kommen – also sollten Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte sich schnellstens über die neuen Werte informieren.

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2008