Am heutigen Tag wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts verkündet – damit kann die Unterhaltsreform 2008 nun endgültig zum 01.01.2008 in Kraft treten.
Da die Verkündung des Gesetzes sich lange hingezogen hatte, waren zuletzt schon Zweifel aufgekommen, ob der Bundespräsident vielleicht Bedenken gegen die Unterhaltsreform haben könnte. Diese Zweifel sind nun endgültig beseitigt.
Damit werden sich ab dem 01.01.2008 wesentliche Dinge im Unterhaltsrecht ändern
- Kindesunterhalt hat Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen
- Die Eigenverantwortung der geschiedenen Ehegatten wird deutlich gestärkt
- Mehr Möglichkeiten der Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts
- Früherer Beginn der Erwerbsobliegenheit für kinderbetreuende Elternteile
Dies sind nur die wesentlichen Änderungen. Mehr Informationen finden Sie hier: Unterhaltsreform 2008
Verfasst von Jochem Schausten
Verfasst von Jochem Schausten