Der Unterhaltsanspruch nichtehelicher Mütter und Väter

Die Unterhaltsreform 2008 hat auch bei den Unterhaltsansprüchen nichtehelicher Mütter und Väter zu erheblichen Änderungen geführt. Bisher war der Unterhaltsanspruch regelmäßig auf 3 Jahre bis nach der Geburt des Kindes begrenzt war. Daran hat sich zwar grundsätzlich nichts geändert, aber die Voraussetzungen für eine Verlängerung wurden deutlich abgesenkt.

Über die Auswirkungen in der Praxis informiert der neue Aufsatz: Der Unterhaltsanspruch nichtehelicher Mütter und Väter

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