Die Bundesregierung hat nach dem Richterspruch zur Verfassungswidrigkeit unterschiedlich langer Betreuungsunterhaltsansprüche bei geschiedenen und nicht-verheirateten Müttern die Unterhaltsreform 2007 (vorerst) auf Eis gelegt; ob und wann die Reform des Unterhaltsrechts, die eigentlich zum 01.07.2007 in Kraft treten sollte, kommen wird, ist fraglich.
Viele Unterhaltspflichtige haben mit der Unterhaltsreform die Hoffnung verbunden, endlich eine Befristung oder Begrenzung des von ihnen zu zahlenden nachehelichen Ehegattenunterhalts zu erreichen.
Ist diese Hoffnung jetzt gestorben?
Nein, nicht unbedingt. Quasi im Vorgriff auf die Unterhaltsreform 2007 haben der Bundesgerichtshof und ihm folgend mehrere Oberlandesgerichte inzwischen ihre Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt geändert. Und diese geänderte Rechtsprechung ist unabhängig davon, ob die Unterhaltsreform in Kraft tritt oder nicht, für die Unterhaltspflichtigen positiv und von den Gerichten anzuwenden.
Mehr Informationen in diesem aktuellen Artikel: Befristung von nachehelichem Unterhalt auch ohne Unterhaltsreform?
Dort erläutert Rechtsanwalt Jochem Schausten anhand neuer Urteile die Möglichkeiten, die jetzt bleiben.
Verfasst von Jochem Schausten