18.06.2007
Das OLG Düsseldorf hat angekündigt, dass es die ab dem 01.07.2007 gültige Düseldorfer Tabelle am 20.06.2007 im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgeben will. Ab dem Nachmittag des 20.06.2007 soll die Tabelle dann auch im Internet veröffentlicht werden.
Wir haben auf der Grundlage der ab dem 01.07.2007 geltenden Regelbetragsverordnung eine voraussichtliche Fassung der Düsseldorfer Tabelle 2007 veröffentlicht. Die Regelbetragsverordnung weist im Verhältnis zu der alten Regelbetragsverordnung geringere Beträge aus, so dass aller Voraussicht nach auch die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle je nach Alters- und Einkommensgruppe zwischen 2,- und 6,- Euro niedriger ausfallen werden.
Spannend ist die Frage, ob mit der Düsseldorfer Tabelle 2007 eine Anpassung der Selbstbehaltssätze für die Unterhaltsschuldner erfolgt. Sollte dies der Fall sein, wäre insbesondere in sogenannten Mangelfällen eine Abänderung bestehender Unterhaltspflichten zu prüfen.
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Verfasst von Jochem Schausten
24.05.2007
Auch der Herr Prantl von der Süddeutschen ist der Auffassung, dass die Nachrangigkeit der nichtehelichen Eltern in der geplanten Unterhaltsreform vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 28.02.2007, der gestern veröffentlicht wurde, verfassungswidrig ist:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat erhebliche Auswirkungen auf die Reform des Unterhaltsrechts, die am 1. Juli in Kraft treten sollte. Diese Reform setzt nämlich die Mutter eines nichteheliches Kindes bei der Rangfolge der Unterhaltsanprüche hinter die Mutter des ehelichen Kindes.
Wenn die Mutter deswegen keinen Unterhalt bekommt, muss sie arbeiten gehen oder von der Sozialhilfe leben. Beides trifft auch das Kind. Solche mittelbaren Ungerechtigkeiten, solche Benachteiligung des nichtehelichen Kindes hat das höchste Gericht soeben verboten. Vor dem Gesetz sind alle Kinder gleich.
Gut, dies zu ändern wäre für die Politiker gesetzestechnisch einfach: Sie könnten einfach wieder den alten Entwurf auspacken, den die Bundesregierung ursprünglich vorgelegt hatte – dort waren nämlich geschiedene und nichteheliche Kinder betreuende Eltern gleichrangig.
Was dann aber immer noch nicht gelöst ist, ist die auch nach der geplanten Unterhaltsreform weiterhin bestehende Ungleichbehandlung im Rahmen des Betreuungsunterhalts. Zwar wird auch den geschiedenen Betreuenden grundsätzlich ab der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes eine Erwerbsobliegenheit zugemutet, aber eben nur, wenn zumutbare Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. Bei den nichtehelichen Betreuenden hingegen bleibt es auch bei der geplanten Unterhaltsreform dabei, dass grundsätzlich mit Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils endet. Also eine – vom Bundesverfassungsgericht gerade mißbilligte – Ungleichbehandlung.
Die Politiker könnten sich aber hier folgendes sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat uns doch bis zum 31.12.2008 Zeit gegeben, die Ungleichbehandlung abzuschaffen, also machen wir die Reform erstmal wie geplant. Das stimmt zwar, denn das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluss ausdrücklich hervorgehoben, dass die Ungleichbehandlung bis zum 31.12.2008 hinnehmbar ist – aber will die Politik wirklich sehenden Auges ein verfassungswidirges Gesetz verabschieden? Und würde unser Bundespräsident es ausfertigen?
Wie würde der Kaiser sagen: „Schaun mer mal…“
Inhalte der Unterhaltsreform 2007
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Verfasst von Jochem Schausten
23.05.2007
Spiegel online berichtet soeben, dass das Bundesverfassungsgericht die Benachteiligung unverheirateter Elternteile dei der Dauer des sogenannten Betreuungsunterhalts beanstandet hat.
Dies stellt wieder einmal die Verabschiedung der Unterhaltsreform, die zum 01.07.2007 in Kraft treten sollte, in Frage. Warum? Ganz einfach: Ursprünglich hatte der Regierungsentwurf zur Unterhaltsreform vorgesehen, dass Elternteile, die Kinder betreuen, unabhängig davon, ob es sich um geschiedene oder nichteheliche Mütter oder Väter handelt, bei der Verteilung des zu Unterhaltszwecken zur Verfügung stehenden Einkommens gleichrangig zu behandeln sind.
Dann kam es zum Koalitionskrach, der damit endete, dass die geschiedenen Elternteile, die Kinder betreuen, den nichtehelichen Elternteilen, die Kinder betreuen, wieder im Rang vorgehen, also bei der Verteilung des Einkommens bevorzugt werden.
Und genau diese Art von Bevorzugung von geschiedenen Elternteilen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung als verfassungswidirg eingestuft. Bundesministerin Zypries – und mit ihr wahrscheinlich tausende von Betroffenen – sind nunmehr wieder mal gespannt, ob die Koalition das Gesetz noch hinkriegt bis zum 01.07.2007. Der Rechtsausschuss, der eigentlich heute entscheiden sollte, hat sich auf morgen vertagt – um zu prüfen. Aber nach unserer Kenntnis ist am Freitag die letzte Bundestagssitzung, auf der das Gesetz verabschiedet werden könnte, um noch rechtzeitig in Kraft zu treten.
Wie sagt der Kaiser: „Schaun mer mal…“
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.02.2007
Pressemitteilung des Bundesverfassungssgerichts dazu vom 23.05.2007
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Verfasst von Jochem Schausten
16.05.2007
Nach Aussage der SPD-Berichterstatterin im Rechtsauschuss zur Unterhaltsreform, Frau Christine Lambrecht (MdB), haben Abstimmungsgespräche in der letzten Woche stattgefunden, die Anlass zu der Hoffnung geben, dass die Unterhaltsreform zum 01.07.2007 in Kraft treten wird. Über die Auswirkungen der Unterhaltsreform, auch im Hinblick auf die Düsseldorfer Tabelle informieren die Rechtsanwälte Schausten und Böing in einer Radiosendung.
Am 28.05.2007 um 19:00 Uhr erläutern sie auf Welle Niederrhein die Auswirkungen der anstehenden Reform des Unterhaltsrechts auf die Unterhaltsberechtigten und -pflichtigen. Während der Sendung stehen die Rechtsanwälte zu telefonischen Rückfragen unter der Rufnummer 02151/566040 zur Verfügung.
Wenn Sie sich vorab schon zur Unterhaltsreform oder zur Düsseldorfer Tabelle informieren wollen, finden Sie hier weitergehende Informationen:
Unterhaltsreform 2007
Düsseldorfer Tabelle 01.07.2007
In Kürze wird die Sendung auch als Podcast veröffentlicht: Podcast Unterhaltsreform 2007.
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Verfasst von Jochem Schausten
12.05.2007
Wie zwei Anrufe am Anfang der Woche ergaben, ist die Unterhaltsreform 2007 noch immer nicht in trockenen Tüchern. Offenbar sperrt sich die SPD-Fraktion gegen den im April gefundenen Kompromiss, dass die nichtehelichen Mütter aus dem zweiten Rang in den dritten Rang zurückgestuft werden sollen. Das (ebenfalls SPD-geführte) Justizministerium würde zwar gerne die Reform des Unterhaltsrechts in der Kompromissfassung durchbringen, aber momentan knirscht es im Getriebe.
Wie ich weiter erfahren habe, muss das Gesetz wohl spätestens bis zum 25.05.2007 durch den Bundestag sein, damit es noch rechtzeitig dem Bundesrat und dann dem Bundespräsidenten zugeleitet werden kann, um am 01.07.2007 in Kraft zu treten.
Lassen wir uns überraschen, ich habe meine Vorbereitungen für das Seminar „Unterhaltsreform 2007″, was ich für das IFU-Institut vorbereiten soll, jedenfalls erstmal auf Eis gelegt.
Ob die Unterhaltsreform in Kraft tritt, hat natürlich auch maßgebliche Bedeutung für die neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.07.2007. Tritt die Reform nicht in Kraft, muss auf der Basis der (natürlich auch noch nicht veröffentlichten) neuen Regelbetragsverordnung die neue Düsseldorfer Tabelle gestrickt werden – tritt die Unterhaltsreform in Kraft, gelten ja die neuen Regelungen bzgl. Berechnung des Bedarfs und Berücksichtigung des Kindergeldes.
Insgesamt dürfte es noch spannend werden, ob und wie die beiden für viele Betroffenen so wichtigen Vorhaben wirksam werden.
Update vom 16.05.2007:
Neue Informationen zur Unterhaltsreform
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Verfasst von Jochem Schausten