Änderungen beim Kindesunterhalt ab dem 01.01.2009

25.12.2008

Zum 01.01.2009 werden sich zwei Änderungen beim Kindesunterhalt ergeben: Zum einen ändert sich aller Voraussicht nach die Düsseldorfer Tabelle, zum anderen verändern sich die Kindergeldbeträge. Beides hat Auswirkungen auf den Kindesunterhalt.

In unserem neuen Artikel Düsseldorfer Tabelle 2009 können Sie die entscheidenden Veränderungen nachlesen.

Düsseldorfer Tabelle 2009


Neuer Standort in Düsseldorf

04.08.2008

Seit dem 01.08.2008 beraten wir unsere Mandanten auch in Düsseldorf und Umgebung in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertreten diese in außergerichtlichen Auseinandersetzungen und in gerichtlichen Klageverfahren. Themen wie das Kündigungsrecht mit allen Besonderheiten, Kündigungsschutzklagen, die Abmahnung, das Arbeitszeugnis und die Vergütung gehören ebenso zu unserer alltäglichen Arbeit im Arbeitsrecht wie die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen. Da uns beide Seiten der arbeitsrechtlichen Medaille rechtlich vertraut sind, sind unsere Arbeitsrechtler in der Lage, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Arbeitsrecht interessengerecht zu vertreten.

Arbeitsrecht Düsseldorf – Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitszeugnis Abmahnung

Wir beraten und vertreten Sie in Düsseldorf und Umgebung natürlich auch im Familienrecht. Dabei legen wir Wert auf eine ebenso gründliche wie zügige Abwicklung Ihrer Angelegenheit – denn wir wissen aus Erfahrung, wie belastend ein Scheidungsverfahren sein kann. Unsere im Familienrecht tätigen Anwälte sind hochspezialisiert – deshalb garantieren wir Ihnen die optimale Vertretung. Ob Rosenkrieg oder einvernehmliche Scheidung – wir sind Ihre Ansprechpartner im Familienrecht in Düsseldorf.

Familienrecht Düsseldorf – Unterhalt Scheidung Sorgerecht Vermögensauseinandersetzung

Unsere neue Anschrift in Düsseldorf:
ASP Rechtsanwälte Düsseldorf
Graf-Adolf-Platz 15
40123 Düsseldorf
Telefon: 0211/88242436


Neues Urteil des BGH zum Unterhaltsrecht

17.07.2008

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals mit der Frage befasst, wie die Erwerbsobliegenheit kinderbetreuender Elternteile nach der Unterhaltsreform zu beantworten ist (Urteil vom 16.07.2008 – XII ZR 109/05).
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Neues Urteil zur Unterhaltsreform

29.05.2008

Der zweite Familiensenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 9. Mai 2008 entschieden, dass es einem alleinerziehenden geschiedenen Ehepartner, der zwei Kinder im Grundschulalter betreut, auch nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform nur zumutbar sein kann, einer Teilzeittätigkeit nachzugehen. Ggfs. seien bestehende Kinderbetreuungsplätze zu nutzen. Dass Betreuungsmöglichkeiten im Einzelfall nicht bestehen, habe der/die Alleinerziehende zu beweisen. Eine Vollzeittätigkeit könne hingegen regelmäßig nicht erwartet werden, weil Zeit verbleiben müsse, zur Arbeitsstätte zu gelangen, die notwendigen Einkäufe zu tätigen, die Grundschulkinder angemessen zu versorgen, zu betreuen und zu fördern (Hausaufgaben und Freizeitaktivitäten).

Entscheidend seien stets die Umstände des Einzelfalls (vgl. § 1570 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 BGB). So könne auch die zuvor in der Ehe praktizierte Rollenverteilung von Bedeutung sein. So komme etwa ein gleitender Übergang in das Arbeitsleben in Betracht, könne etwa die Anzahl der Arbeitsstunden nach und nach auf das zumutbare Maß gesteigert werden, wenn ein alleinerziehende Ehepartner früher nicht berufstätig gewesen sei.

Mit der Gesetzesänderung sollte die Eigenverantwortung der geschiedenen Ehepartner gestärkt werden. Bis zum Inkrafttreten der Unterhaltsrechtreform zum 1.1.2008 ging die Rechtsprechung regelmäßig davon aus, dass Alleinerziehende bis zum 8. Lebensjahr eines Kindes im Regelfall keiner Berufstätigkeit, vom 9. bis zum 15. Lebensjahr einer Teilzeitbeschäftigung und ab dann einer Vollerwerbstätigkeit nachzugehen hätten. Nach bisherigem Recht hatte im Übrigen der andere Ehepartner zu beweisen, dass eine Kinderbetreuungsmöglichkeit bestand und damit eine Erwerbstätigkeit
der Alleinerziehenden möglich war.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf


Die Reform des Versorgungsausgleichs

22.05.2008

Das Bundeskabinett hat am 21.05.2008 das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Das materielle Recht und das Verfahrensrecht des Versorgungsausgleichs werden damit grundlegend neu geregelt – am Grundsatz der Teilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen wird nichts geändert.

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen den Eheleuten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können im In- und Ausland, etwa in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung oder einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge entstehen. Scheitert eine Ehe, werden die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche geteilt. So erhält auch derjenige Ehegatte, der beispielsweise wegen der Kindererziehung auf Erwerbsarbeit verzichtet hat, eine eigenständige Absicherung im Alter und bei Invalidität.

Weiterführende Informationen: Reform des Versorgungsausgleichs


Was kostet ein Scheidungsverfahren?

23.07.2007

Wenn diese Frage Sie schon länger beschäftigt hat, dann können wir Ihnen jetzt helfen: Lassen Sie sich online die Kosten der Scheidung berechnen – sofort und direkt mit unserem neuen Online-Kostenrechner.

Sie erhalten zugleich eine Vielzahl von Tipps und Hinweisen, wie sich der Streitwert für ein Scheidungsverfahren ermittelt. Außerdem können Sie mit unserem Scheidungskostenrechner abschätzen, wie sich eine Absenkung des Streitwerts bei einer einvernehmlichen Scheidung auswirkt, die von manchen Gerichten vorgenommen wird.

Für den Versorgungsausgleich können Sie jede denkbare Alternative einstellen, so dass Sie sich einen vollständigen Überblick über die voraussichtlich auf Sie zukommenden Scheidungskosten machen können.

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Der Karrieresprung im Unterhaltsrecht

20.07.2007

Viele Unterhaltspflichtige machen nach einer Trennung und Scheidung Karriere – mit teilweise beachtlichen Einkommenssteigerungen. Nicht immer führen die höheren Einkünfte aus dem Karrieresprung auch zu höheren Unterhaltszahlungen.

Der neue Artikel „Der Karrieresprung im Unterhaltsrecht“ erläutert anhand der obergerichtlichen Rechtsprechung die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Karrieresprung angenommen werden kann. Anhand zahlreicher Beispiele kann der Leser sich einen Eindruck verschaffen, wann die Gerichte bisher einen Karrieresprung angenommen haben.

Link zum Artikel: Karrieresprung und Unterhalt


Neue Düsseldorfer Tabelle 2007 kommt am 20.06.2007

18.06.2007

Das OLG Düsseldorf hat angekündigt, dass es die ab dem 01.07.2007 gültige Düseldorfer Tabelle am 20.06.2007 im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgeben will. Ab dem Nachmittag des 20.06.2007 soll die Tabelle dann auch im Internet veröffentlicht werden.

Wir haben auf der Grundlage der ab dem 01.07.2007 geltenden Regelbetragsverordnung eine voraussichtliche Fassung der Düsseldorfer Tabelle 2007 veröffentlicht. Die Regelbetragsverordnung weist im Verhältnis zu der alten Regelbetragsverordnung geringere Beträge aus, so dass aller Voraussicht nach auch die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle je nach Alters- und Einkommensgruppe zwischen 2,- und 6,- Euro niedriger ausfallen werden.

Spannend ist die Frage, ob mit der Düsseldorfer Tabelle 2007 eine Anpassung der Selbstbehaltssätze für die Unterhaltsschuldner erfolgt. Sollte dies der Fall sein, wäre insbesondere in sogenannten Mangelfällen eine Abänderung bestehender Unterhaltspflichten zu prüfen.


Befristung des nachehelichen Unterhalts auch ohne Unterhaltsreform?

25.05.2007

Die Bundesregierung hat nach dem Richterspruch zur Verfassungswidrigkeit unterschiedlich langer Betreuungsunterhaltsansprüche bei geschiedenen und nicht-verheirateten Müttern die Unterhaltsreform 2007 (vorerst) auf Eis gelegt; ob und wann die Reform des Unterhaltsrechts, die eigentlich zum 01.07.2007 in Kraft treten sollte, kommen wird, ist fraglich.

Viele Unterhaltspflichtige haben mit der Unterhaltsreform die Hoffnung verbunden, endlich eine Befristung oder Begrenzung des von ihnen zu zahlenden nachehelichen Ehegattenunterhalts zu erreichen.

Ist diese Hoffnung jetzt gestorben?

Nein, nicht unbedingt. Quasi im Vorgriff auf die Unterhaltsreform 2007 haben der Bundesgerichtshof und ihm folgend mehrere Oberlandesgerichte inzwischen ihre Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt geändert. Und diese geänderte Rechtsprechung ist unabhängig davon, ob die Unterhaltsreform in Kraft tritt oder nicht, für die Unterhaltspflichtigen positiv und von den Gerichten anzuwenden.

Mehr Informationen in diesem aktuellen Artikel: Befristung von nachehelichem Unterhalt auch ohne Unterhaltsreform?

Dort erläutert Rechtsanwalt Jochem Schausten anhand neuer Urteile die Möglichkeiten, die jetzt bleiben.


Koalition stoppt Reform des Unterhaltsrechts

24.05.2007

Die Große Koalition wird die für morgen, 25.05.2007, geplante Verabschiedung des neuen Unterhaltsrechts auf unbestimmte Zeit verschieben. Das Bundesverfassungsgericht hatte gestern entschieden, dass eheliche und nichteheliche Kinder beim Unterhalt künftig gleich behandelt werden müssen.

Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir Sie entsprechend informieren.