Der Karrieresprung im Unterhaltsrecht

20.07.2007

Viele Unterhaltspflichtige machen nach einer Trennung und Scheidung Karriere – mit teilweise beachtlichen Einkommenssteigerungen. Nicht immer führen die höheren Einkünfte aus dem Karrieresprung auch zu höheren Unterhaltszahlungen.

Der neue Artikel „Der Karrieresprung im Unterhaltsrecht“ erläutert anhand der obergerichtlichen Rechtsprechung die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Karrieresprung angenommen werden kann. Anhand zahlreicher Beispiele kann der Leser sich einen Eindruck verschaffen, wann die Gerichte bisher einen Karrieresprung angenommen haben.

Link zum Artikel: Karrieresprung und Unterhalt


Neue Düsseldorfer Tabelle 2007 kommt am 20.06.2007

18.06.2007

Das OLG Düsseldorf hat angekündigt, dass es die ab dem 01.07.2007 gültige Düseldorfer Tabelle am 20.06.2007 im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgeben will. Ab dem Nachmittag des 20.06.2007 soll die Tabelle dann auch im Internet veröffentlicht werden.

Wir haben auf der Grundlage der ab dem 01.07.2007 geltenden Regelbetragsverordnung eine voraussichtliche Fassung der Düsseldorfer Tabelle 2007 veröffentlicht. Die Regelbetragsverordnung weist im Verhältnis zu der alten Regelbetragsverordnung geringere Beträge aus, so dass aller Voraussicht nach auch die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle je nach Alters- und Einkommensgruppe zwischen 2,- und 6,- Euro niedriger ausfallen werden.

Spannend ist die Frage, ob mit der Düsseldorfer Tabelle 2007 eine Anpassung der Selbstbehaltssätze für die Unterhaltsschuldner erfolgt. Sollte dies der Fall sein, wäre insbesondere in sogenannten Mangelfällen eine Abänderung bestehender Unterhaltspflichten zu prüfen.


Befristung des nachehelichen Unterhalts auch ohne Unterhaltsreform?

25.05.2007

Die Bundesregierung hat nach dem Richterspruch zur Verfassungswidrigkeit unterschiedlich langer Betreuungsunterhaltsansprüche bei geschiedenen und nicht-verheirateten Müttern die Unterhaltsreform 2007 (vorerst) auf Eis gelegt; ob und wann die Reform des Unterhaltsrechts, die eigentlich zum 01.07.2007 in Kraft treten sollte, kommen wird, ist fraglich.

Viele Unterhaltspflichtige haben mit der Unterhaltsreform die Hoffnung verbunden, endlich eine Befristung oder Begrenzung des von ihnen zu zahlenden nachehelichen Ehegattenunterhalts zu erreichen.

Ist diese Hoffnung jetzt gestorben?

Nein, nicht unbedingt. Quasi im Vorgriff auf die Unterhaltsreform 2007 haben der Bundesgerichtshof und ihm folgend mehrere Oberlandesgerichte inzwischen ihre Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt geändert. Und diese geänderte Rechtsprechung ist unabhängig davon, ob die Unterhaltsreform in Kraft tritt oder nicht, für die Unterhaltspflichtigen positiv und von den Gerichten anzuwenden.

Mehr Informationen in diesem aktuellen Artikel: Befristung von nachehelichem Unterhalt auch ohne Unterhaltsreform?

Dort erläutert Rechtsanwalt Jochem Schausten anhand neuer Urteile die Möglichkeiten, die jetzt bleiben.


Koalition stoppt Reform des Unterhaltsrechts

24.05.2007

Die Große Koalition wird die für morgen, 25.05.2007, geplante Verabschiedung des neuen Unterhaltsrechts auf unbestimmte Zeit verschieben. Das Bundesverfassungsgericht hatte gestern entschieden, dass eheliche und nichteheliche Kinder beim Unterhalt künftig gleich behandelt werden müssen.

Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir Sie entsprechend informieren.


Die Süddeutsche sieht es genauso…

24.05.2007

Auch der Herr Prantl von der Süddeutschen ist der Auffassung, dass die Nachrangigkeit der nichtehelichen Eltern in der geplanten Unterhaltsreform vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 28.02.2007, der gestern veröffentlicht wurde, verfassungswidrig ist:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat erhebliche Auswirkungen auf die Reform des Unterhaltsrechts, die am 1. Juli in Kraft treten sollte. Diese Reform setzt nämlich die Mutter eines nichteheliches Kindes bei der Rangfolge der Unterhaltsanprüche hinter die Mutter des ehelichen Kindes.

Wenn die Mutter deswegen keinen Unterhalt bekommt, muss sie arbeiten gehen oder von der Sozialhilfe leben. Beides trifft auch das Kind. Solche mittelbaren Ungerechtigkeiten, solche Benachteiligung des nichtehelichen Kindes hat das höchste Gericht soeben verboten. Vor dem Gesetz sind alle Kinder gleich.

Gut, dies zu ändern wäre für die Politiker gesetzestechnisch einfach: Sie könnten einfach wieder den alten Entwurf auspacken, den die Bundesregierung ursprünglich vorgelegt hatte – dort waren nämlich geschiedene und nichteheliche Kinder betreuende Eltern gleichrangig.

Was dann aber immer noch nicht gelöst ist, ist die auch nach der geplanten Unterhaltsreform weiterhin bestehende Ungleichbehandlung im Rahmen des Betreuungsunterhalts. Zwar wird auch den geschiedenen Betreuenden grundsätzlich ab der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes eine Erwerbsobliegenheit zugemutet, aber eben nur, wenn zumutbare Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. Bei den nichtehelichen Betreuenden hingegen bleibt es auch bei der geplanten Unterhaltsreform dabei, dass grundsätzlich mit Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils endet. Also eine – vom Bundesverfassungsgericht gerade mißbilligte – Ungleichbehandlung.

Die Politiker könnten sich aber hier folgendes sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat uns doch bis zum 31.12.2008 Zeit gegeben, die Ungleichbehandlung abzuschaffen, also machen wir die Reform erstmal wie geplant. Das stimmt zwar, denn das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluss ausdrücklich hervorgehoben, dass die Ungleichbehandlung bis zum 31.12.2008 hinnehmbar ist – aber will die Politik wirklich sehenden Auges ein verfassungswidirges Gesetz verabschieden? Und würde unser Bundespräsident es ausfertigen?

Wie würde der Kaiser sagen: „Schaun mer mal…“

Inhalte der Unterhaltsreform 2007


Unterhaltsreform 2007 wieder in Gefahr?

23.05.2007

Spiegel online berichtet soeben, dass das Bundesverfassungsgericht die Benachteiligung unverheirateter Elternteile dei der Dauer des sogenannten Betreuungsunterhalts beanstandet hat.

Dies stellt wieder einmal die Verabschiedung der Unterhaltsreform, die zum 01.07.2007 in Kraft treten sollte, in Frage. Warum? Ganz einfach: Ursprünglich hatte der Regierungsentwurf zur Unterhaltsreform vorgesehen, dass Elternteile, die Kinder betreuen, unabhängig davon, ob es sich um geschiedene oder nichteheliche Mütter oder Väter handelt, bei der Verteilung des zu Unterhaltszwecken zur Verfügung stehenden Einkommens gleichrangig zu behandeln sind.

Dann kam es zum Koalitionskrach, der damit endete, dass die geschiedenen Elternteile, die Kinder betreuen, den nichtehelichen Elternteilen, die Kinder betreuen, wieder im Rang vorgehen, also bei der Verteilung des Einkommens bevorzugt werden.

Und genau diese Art von Bevorzugung von geschiedenen Elternteilen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung als verfassungswidirg eingestuft. Bundesministerin Zypries – und mit ihr wahrscheinlich tausende von Betroffenen – sind nunmehr wieder mal gespannt, ob die Koalition das Gesetz noch hinkriegt bis zum 01.07.2007. Der Rechtsausschuss, der eigentlich heute entscheiden sollte, hat sich auf morgen vertagt – um zu prüfen. Aber nach unserer Kenntnis ist am Freitag die letzte Bundestagssitzung, auf der das Gesetz verabschiedet werden könnte, um noch rechtzeitig in Kraft zu treten.

Wie sagt der Kaiser: „Schaun mer mal…“

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.02.2007
Pressemitteilung des Bundesverfassungssgerichts dazu vom 23.05.2007


Ob das ein Grund für eine streitige Härtescheidung ist?

21.05.2007

Spiegel online berichtet heute über einen nicht alltäglichen Ehekrach, der dem Familienrechtler doch direkt die Frage aufdrängt, ob diese Umstände nicht ein Grund für eine streitige Härtescheidung sein könnten – jeder Schalker-Fan würde sicherlich zustimmen, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Saisonereignisse das weitere Verheiratetsein mit einer Anhängerin von Borussia-Dortmund völlig unzumutbar ist.


Radiosendung zur Unterhaltsreform 2007 und neuen Düsseldorfer Tabelle 2007

16.05.2007

Nach Aussage der SPD-Berichterstatterin im Rechtsauschuss zur Unterhaltsreform, Frau Christine Lambrecht (MdB), haben Abstimmungsgespräche in der letzten Woche stattgefunden, die Anlass zu der Hoffnung geben, dass die Unterhaltsreform zum 01.07.2007 in Kraft treten wird. Über die Auswirkungen der Unterhaltsreform, auch im Hinblick auf die Düsseldorfer Tabelle informieren die Rechtsanwälte Schausten und Böing in einer Radiosendung.

Am 28.05.2007 um 19:00 Uhr erläutern sie auf Welle Niederrhein die Auswirkungen der anstehenden Reform des Unterhaltsrechts auf die Unterhaltsberechtigten und -pflichtigen. Während der Sendung stehen die Rechtsanwälte zu telefonischen Rückfragen unter der Rufnummer 02151/566040 zur Verfügung.

Wenn Sie sich vorab schon zur Unterhaltsreform oder zur Düsseldorfer Tabelle informieren wollen, finden Sie hier weitergehende Informationen:

Unterhaltsreform 2007
Düsseldorfer Tabelle 01.07.2007

In Kürze wird die Sendung auch als Podcast veröffentlicht: Podcast Unterhaltsreform 2007.


Neuigkeiten zur Unterhaltsreform 2007 und Düsseldorfer Tabelle 2007

12.05.2007

Wie zwei Anrufe am Anfang der Woche ergaben, ist die Unterhaltsreform 2007 noch immer nicht in trockenen Tüchern. Offenbar sperrt sich die SPD-Fraktion gegen den im April gefundenen Kompromiss, dass die nichtehelichen Mütter aus dem zweiten Rang in den dritten Rang zurückgestuft werden sollen. Das (ebenfalls SPD-geführte) Justizministerium würde zwar gerne die Reform des Unterhaltsrechts in der Kompromissfassung durchbringen, aber momentan knirscht es im Getriebe.

Wie ich weiter erfahren habe, muss das Gesetz wohl spätestens bis zum 25.05.2007 durch den Bundestag sein, damit es noch rechtzeitig dem Bundesrat und dann dem Bundespräsidenten zugeleitet werden kann, um am 01.07.2007 in Kraft zu treten.

Lassen wir uns überraschen, ich habe meine Vorbereitungen für das Seminar „Unterhaltsreform 2007″, was ich für das IFU-Institut vorbereiten soll, jedenfalls erstmal auf Eis gelegt.

Ob die Unterhaltsreform in Kraft tritt, hat natürlich auch maßgebliche Bedeutung für die neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.07.2007. Tritt die Reform nicht in Kraft, muss auf der Basis der (natürlich auch noch nicht veröffentlichten) neuen Regelbetragsverordnung die neue Düsseldorfer Tabelle gestrickt werden – tritt die Unterhaltsreform in Kraft, gelten ja die neuen Regelungen bzgl. Berechnung des Bedarfs und Berücksichtigung des Kindergeldes.

Insgesamt dürfte es noch spannend werden, ob und wie die beiden für viele Betroffenen so wichtigen Vorhaben wirksam werden.

Update vom 16.05.2007:

Neue Informationen zur Unterhaltsreform


Seminare zur Unterhaltsrechtsreform 2007

01.05.2007

Die Reform des Unterhaltsrechts steht am 01.07.2007 bevor und verlangt von den im Familienrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Umstellungen bei der Beratung und Vertretung. Für das IFU-Institut für Unternehmensführung GmbH bietet Rechtsanwalt Schausten in der Zeit vom 18.06. bis zum 12.07.2007 in 14 Städten Seminare zur Unterhaltsreform 2007 an. Einzelheiten zu den Tagungsorten und den Seminaren finden Sie hier: Seminar Unterhaltsrechtsreform 2007.

Seminarinhalt:

  • Ziele und Hintergründe der Unterhaltsrechtsreform.
  • Gesamtkomplex „Ehegattenunterhalt“.
  • Gesamtkomplex „Kindesunterhalt“.
  • Die neuen Rangverhältnisse im Unterhaltsrecht.
  • Welche Übergangsregelungen sind zu beachten?
  • Neue Taktik – Neue Strategien – Fallbeispiele.